|
Grundbesitz stellt
einen erheblichen Teil des Volksvermögens dar, für viele Bereiche unseres
Wirtschafts- und Rechtslebens sind Wertermittlungen deshalb bedeutsam.
Auf der Grundlage von Wertermittlungen werden Entscheidungen
getroffen, beispielsweise für städtebauliche Zwecke, beim Kauf oder Verkauf von
privatem Grundbesitz, bei unternehmerischen Investitionen, bei der
Sachversicherung von Gebäuden und bei der Kredithöhe für Beleihungen.
Wir ermitteln
Verkehrswerte und fertigen Sachverständigengutachten gemäß den Bestimmungen des
§ 194 BauGB nach den aktuellen Wertermittlungsverordnungen und –richtlinien für
Grundstücke,
Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser,
Büro- und Geschäftsgebäude, Gewerbeanlagen,
Eigentumswohnungen, wertbeeinflußende Rechte und
Belastungen an Grundstücken (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht, etc.).
Steffen Durst
Dipl. Sachverständiger (DIA)
Immobilienwirt (Dipl. VWA Freiburg)
|